Begründung: Es ist nicht möglich innerhalb dieser Legislatur faktisch etwas anderes zu erreichen, als im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Das geeinte Mittel um die Schließung von kleinen Grundschulen zu verhindern sind die Grundschulverbünde im Rahmen der Schulentwicklungsplanung. Die Schülerzahl darf an den einzelnen Standorten 40 Schülerinnen und Schüler nicht unterschreiten. Mit der Novelle des Schulgesetzes wird diese Vereinbarung umgesetzt. Grundschulverbünde mit kleinen Standorten sind dann im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung außerhalb von Ober- und Mittelzentren die Mittel, um Schulschließungen zu vermeiden. Im Zuge des Lehrermangels sind kleine Klassen zudem nicht realisierbar. Dafür fehlt das Personal.
Darüber hinaus konnte wir mit der SchulG Novelle einen weiteren großen Erfolg erzielen. Um das Ziel „kurze Beine, kurze Wege“ weitgehender umsetzen zu können, wird es eine Veränderung des § 41 im Schulgesetz geben. Zukünftig wird es dann möglich für Schulen ohne festgelegten Einzugsbereich, die sonst ein Losverfahren vornehmen, weitere Kriterien für die Auswahl der Schülerinnen und Schüler festzulegen. Unzumutbare Wege können so trotz Losverfahren verhindert werden.
Wolfgang Aldag, MdL, KV Halle und Dr. Reinhild Hugenroth, KV Wittenberg
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