Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:26 |
S-6: Antrag zur Änderung der Satzung in § 8 ‚Landesvorstand‘
Antragstext
Der Landesparteitag möge folge Satzungsänderung in § 8 - Der Landesvorstand -
Absatz 9, Satz 2 wie folgt beschließen:
„Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, für
Abstimmungen zum Beginn oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder erforderlich.“
Begründung
Eine starr festgelegte Abstimmungsquote für alle Sachverhalte hat sich im Arbeitsalltag des Landesvorstandes als nicht immer der Tragweite bestimmter Entscheidungen (z.B. Beginn oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen) angemessen erwiesen. Was bei Routine-Entscheidungen zweifelsohne für eine Handlungsfähigkeit sorgt, ist der Tragweite von Personalangelegenheiten schlicht nicht angemessen. Hier gilt es auch der Verantwortung unserer Partei als Arbeitgeberin stärker Rechnung zu tragen. Um dieser Ernsthaftigkeit besser zu entsprechen, schlagen wir hierfür ein höheres Abstimmungsquorum vor. Dieses sichert Angestellte stärker davor ab, zum kurzfristigen Spielball unterschiedlicher Interessen zu werden und steigert damit die Attraktivität unserer Landespartei als Arbeitgeber.
Kommentare