Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:23 |
S-4: Antrag zur Änderung der Satzung zu § 10 Landesfinanzrat (LaFi)
Antragstext
Der Landesparteitag möge folgende Satzungsänderung beschließen:
§ 10 Landesfinanzrat (LaFi)
(3) Der Landesfinanzrat wird von der/dem LandesschatzmeisterIn mit mindestens
14tägiger dreiwöchiger Frist eingeladen. Er tagt nach Bedarf oder wenn
mindestens drei KreisfinanzerInnen dies fordern, aber mindestens zweimal
jährlich. Die Einladung muss die Beschlussvorlagen enthalten,Antragsschluss ist
eine Woche vor der Sitzung, Änderungsanträge sind möglich.
Begründung
Die Kopplung von Einladungs- und Antragsfrist hat sich im Alltag als außerordentlich anspruchsvoll erwiesen. Daher beantragen wir eine Aufsplittung in eine längere Einladungsfrist als grundlegende Vorbereitung auf den Termin und eine kürzere Antragsfrist für die Versendung der Unterlagen. Denn nur so ist sichergestellt, dass auch Mitglieder eine Chance auf Antragstellung haben, denn momentan liegt das Verfahren komplett in den Händen der/des LandesschatzmeisterIn – und mit knapper Einladungsfrist ist dann schon die eigenständige Antragsfrist verstrichen.
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