Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 14. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesfachgruppe Frauen (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:32 |
A-3: Mehr Frauen in die Kommunalpolitik!
Antragstext
Nahezu ein Jahr vor den Kommunalwahlen wollen wir die Kreisverbände und
kommunalen Fraktionen in die Pflicht nehmen, Strukturen zu schaffen, die es mehr
Frauen ermöglicht, sich kommunalpolitisch zu beteiligen.
Kreisverbände und kommunalen Fraktionen sollen den Rahmen ihrer Möglichkeiten
für eine höhere Frauenbeteiligung in kommunalen Parlamenten nutzen.
Innerparteilich bedeutet dies für die Kreisverbände, ihre Ansprache und die
Normierung auf Frauen zu zuschneiden. Für die Fraktionen bedeutet dies
einerseits, dass sie ihre Strukturen, z.B. Sitzungskultur und
Aufwandsentschädigungen, weiblicher gestalten und anderseits in ihrer Kommune
Veränderungsprozesse anstoßen, die eine paritätische Frauenbeteiligung in den
Parlamenten begünstigen, z.B. die Möglichkeit der Elternzeit für
Kommunalpolitiker*innen.
Wir beantragen, dass sich jeder Kreisverband und jede kommunale Fraktion die
Gewinnung von Frauen für kommunalpolitische Ämter in Vorbereitung und
Durchführung auf die kommende Kommunalwahl 2019 in den Mittelpunkt ihrer
Überlegungen und Bestrebungen stellt.
Begründung
Als die Grünen 1983 mit einer 50% Quote in den Bundestag einzogen, haben sie einen überparteilichen, vielleicht gar gesamtgesellschaftlichen Impuls gegeben. In den Folgejahren führten auch andere Parteien Quotierungen ein. Die Frage der Beteiligungsmöglichkeiten der Frauen, nicht nur die politische, wird seither über den schon länger andauernden akademischen Diskurs hinaus ausgehend von den Grünen in die Praxis umgesetzt.
Die Bedeutung der paritätischen Besetzung von Mandaten für die Abbildung unserer Gesellschaft und damit für unsere Demokratie ist von unbestrittener Bedeutung.
Während die Quotierung der Mandate auf Bundes- und Landesebene in der Regel eingehalten wird, scheinen auf kommunalpolitischer Ebene andere Mechanismen zu greifen. Die sachsen-anhaltische Bündnisgrüne Spannbreite der Frauenmandate auf kommunaler Ebene öffnet sich im Harzkreis bei knapp über 50 % und findet ihr trauriges Ende in Magdeburg und Dessau bei einer Frauenbeteiligung von 0%.
Das ist viel zu wenig, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass gerade die kommunalpolitische Parteienebene der „gate-keeper“ für die Frauenrepräsentanz im übergeordneten Parlamenten ist. Aus der kommunalen Ebene rekrutieren auch wir Grüne unseren weiblichen und männlichen Nachwuchs für Führungspositionen. Es ist also dringend geboten, sensibel mit Quotenausreißern auf in den Kommunalparlamenten umzugehen.
Anstatt aber immer wieder mit dem Finger auf die sich nicht zur Wahl stellende Frau zu zeigen, müssen Strukturen hinterfragt und geändert werden, damit auch Frauen sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe entscheiden.
Wie rekrutieren wir die Frauen, die sich zur Wahl aufstellen lassen? Wie schaffe wir einen niederschwelligen Einstieg in die kommunalpolitische Arbeit, wie werden Expertinnen explizit in kommunalpolitische Entscheidungsprozesse eingebunden und damit der Zugang zum Amt bereitet. Die Palette der zu hinterfragenden Themen ist damit nicht abgeschlossen.
Darüber hinaus muss in der vor allem auf Männer zugeschnittene Welt der kommunalen Fraktionsarbeit für die Welt der Frauen geöffnet werden. Dies muss in den Bündnisgrünen Fraktionen selbst geschehen. Wie gestaltet sich die Sitzungskultur, wie verbindlich wird sich an zeitliche Vorgaben gehalten und wie werden die doch zumeist weichen Themen der Frauen (Bildung, Soziales, Gesundheit) in der Fraktion gewürdigt, sind beispielsweise kritische zu betrachtende Punkte.
Aber auch in den kommunalpolitischen Parlamenten muss der Weg für Mehr Frauenbeteiligung bereitet werden. Auch hier muss die Sitzungskultur, die Möglichkeiten von Kinderbetreuung während der Sitzungen sowie Elternzeiten für Mandatsträger*innen neben einer Quotierung von Ausschussmitgliedern vorangetrieben werden.
Es ist nicht zu erwarten, dass über Jahre gewachsene Strukturen in wenigen Monaten verändert werden. Wohl aber erwarten wir das couragierte Bestreiten dieses Weges.
Änderungsanträge
- A-3-Ä-1 (Bastian George, Thomas Preiger, André Schlecht-Pese, Conny Lüddemann, Marcus Geiger, Ines Oehme (KV Dessau-Roßlau), Eingereicht)
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