Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 14. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesfachgruppe Frauen (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:34 |
A-4: Mehrwertsteuer frauenfreundlich gestalten
Antragstext
Frauen werden finanziell nicht nur beim Lohn benachteiligt. Monatlich benötigte
Hygieneartikel werden bei der Mehrwertsteuer als „Luxusgegenstände“ betrachtet,
weshalb Frauen einen Mehrwertsteuersatz von 19% für diese Produkte zahlen. Es
lässt sich berechnen, dass zum Beispiel eine 45-jährige Frau bislang rund 7.200
Euro für ihre Periode gezahlt hat, davon 1.350 Euro Steuern. Doch besonders
Obdachlose, Auszubildende/Studentinnen und Frauen mit Hartz IV oder geringem
Einkommen sind von dem hohen Mehrwertsteuersatz für Frauenhygieneartikel
belastet.
Eingeführt wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% für „Produkte des
täglichen Bedarfs“, um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ zu
verbilligen. Doch die Liste der Ausnahmen geht weit über den lebensnotwendigen
Bereich hinaus: Schnittblumen, Hotelübernachtungen, Katzenfutter,
Skiliftfahrten. Für Briefmarken gilt sogar ein Mehrwertsteuersatz von 0%. Doch
notwendige Frauenhygieneartikel werden leider nicht bedacht, obwohl sie von der
Hälfte der Bevölkerung regelmäßig genutzt werden und damit sehr wohl zum
täglichen Bedarf gehören.
Nach EU-Gesetzgebung müssen Hygieneprodukte mit 5% besteuert werden. Dieser
Grenze sollte sich angenähert werden, denn im internationalen Vergleich ist
Deutschland ist neben Schweden das einzige EU-Land, das Frauenhygieneartikel
derart hoch besteuert. Vorreiter in diesem Bereich ist Kenia, wo seit 2011 auf
Hygieneartikel für Frauen keine steuerlichen Abgaben mehr entfallen dürfen. Auch
Kanada zog schnell nach. Frankreich senkte 2015 die Mehrwertsteuer für
Frauenhygieneartikel von 20 auf 5,5% und nimmt dadurch Steuereinbußen von 55
Millionen Euro im Jahr in Kauf.
Das willkürliche Mehrwertsteuersystem in Deutschland gilt es zu beenden, denn
Frauen zahlen in dem Fall dafür Mehrwertsteuern, dass sie Frauen sind. Der Staat
soll nicht am Frau-sein verdienen.
Frauenhygieneartikel keine Luxusgegenstände, sondern Notwendigkeiten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt setzen sich für eine Reform des
Mehrwertsteuersystems ein. Die Kategorie „Produkte des täglichen Bedarfs“ muss
im Zuge dessen neu definiert werden und zukünftig auch Frauenhygieneartikel
beinhalten.
Umweltfreundliche Alternativen betrachten wir als förderungswürdig. Für diese
sollte Mehrwertsteuer von 5% anfallen.
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