Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:17 |
S-1: Antrag zur Änderung der Satzung in § 7 ‚Landesdelegiertenrat (LDR)‘
Antragstext
Der Landesparteitag möge folge Satzungsänderung beschließen:
§ 7 Landesdelegiertenrat (LDR)
- Außerordentliche Sitzungen sind einzuberufen auf:
- Beschluss des Landesdelegiertenrates
- Beschluss des Landesvorstandes
- Antrag von 3 Kreisverbänden.
Die Einladungsfrist beträgt mindestens 14sollte 7 Tage nicht unterschreiten.
Begründung
Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass unsere Satzung zu unflexibel ist, um mit dem geeigneten Gremium Landesdelegiertenrat auf kurzfristige Begebenheiten zu reagieren. Dass die Frist für einen außerordentlichen LDR genau so lang ist wie für einen ordentlichen LDR kann nur als Fehler begriffen werden. Zumal die Antragsfrist mit 2 Tagen deutlich kürzer ist als die bisher vorgesehenen 2 Wochen. Daher schlagen wir eine Änderung analog zur bestehenden Formulierung für einen außerordentlichen Landesparteitag vor, die eine echte verkürzte Einladung zulässt, die aber auch die Vorlaufinteressen der Mitglieder berücksichtigt. Für diese Flexibilisierung bitten wir dringend um Zustimmung.
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