Veranstaltung: | 40. LPT BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge zur Änderung von Satzung und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.05.2018) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.05.2018, 11:19 |
S-2: Antrag zur Änderung der Satzung zur BasisvertreterIn im Bundesfinanzrat
Antragstext
Der Landesparteitag möge folge Satzungsänderungen beschließen:
Neu einfügen in:
§ 6 Landesparteitag (LPT)
(5) weitere Aufgaben des ordentlichen Landesparteitages sind:
- dem/der BasisvertreterIn im Bundesfinanzrat,
Neu einfügen in:
§ 10 Landesfinanzrat (LaFi)
(6) Der/die BasisvertreterIn im Bundesfinanzrat ist gemäß Frauenstatut quotiert
zu dem/der LandesschatzmeisterIn für zwei Jahre zu wählen.
Begründung
Die Neuregelung der Satzung des Bundesverbandes zum Bundesfinanzrat hat nun auch dort eine Quotierung der Delegierungen durchgesetzt. Unserem Landesverband stehen zwei Sitze zu, davon zuerst qua Amt einer für den/die LandesschatzmeisterIn. Je nachdem, ob dieser Platz von einer Frau oder einem Mann besetzt worden ist, können wir zukünftig den Platz der/des BasisvertreterIn nur noch stimmberechtigt besetzten, wenn dieser mit einer Person des dem Landesschatzmeisters entgegengesetzten Geschlechts besetzt ist, sofern dieser ein Mann ist. Wir können also zukünftig nicht mehr zwei Männer entsenden. Da unsere Satzung bisher wenig Regelung für die Wahl der/des BasisvertreterIn vorsah, bitten wir um entsprechende Aufnahme einer geeigneten Regelung in die Satzung.
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